Rechtsprechung
   KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1749
KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90 (https://dejure.org/1991,1749)
KG, Entscheidung vom 10.07.1991 - 24 W 6574/90 (https://dejure.org/1991,1749)
KG, Entscheidung vom 10. Juli 1991 - 24 W 6574/90 (https://dejure.org/1991,1749)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden Zwischenwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1421
  • WM 1991, 516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    (aa) Da unter Instandsetzung auch die erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums zu verstehen ist (vgl. nur Merle in Bärmann, aaO, § 21 Rn. 118 mwN), kann jeder Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 Nr. 2 WEG von den übrigen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum plangerecht hergestellt wird (vgl. Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 20 u. 22 mwN; KG, NJW-RR 1991, 1421 f.).

    Beschließen die Wohnungseigentümer die plangerechte Herrichtung der Wohnanlage auf Kosten der Gemeinschaft (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 717, 718; KG, NJW-RR 1991, 1421, 1422) mehrheitlich nach § 21 Abs. 3 WEG, sind die hiervon betroffenen Wohnungseigentümer ab diesem Zeitpunkt nach § 14 Nr. 4 WEG zur Duldung des Umbaus verpflichtet.

  • KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06

    Wohnungseigentumsrecht: Haftung eines Wohnungseigentümers wegen

    Der betreffende Wohnungseigentümer hat sein Wohnungseigentum in einer bestimmten Gestalt erworben; vor dem Erwerb bestand kein eine Haftung auslösendes Rechtsverhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern (KG WuM 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris; OLG Köln NZM 1998, 1015 Rdnrn. 31, 32).

    Als Zustandsstörer haftet ein Wohnungseigentümer indes nicht auf Beseitigung einer störenden Einrichtung, sondern allenfalls auf Duldung der Beseitigung durch die Gemeinschaft (KG ZMR 1986, 210 Rdnr. 5 nach juris; KG WuM 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris; KG WuM 1997, 241, Rdnr. 7 nach juris; BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 14 nach juris; BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris).

    Bei dem Anspruch auf Duldung handelt es sich um einen von einem Beseitigungsanspruch zu unterscheidenden Verfahrensgegenstand (BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 15 nach juris; KG WuM 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris); dieser steht grundsätzlich allein der Wohnungseigentümergemeinschaft zu (KG ZMR 1986, 210 Rdnr. 5 nach juris; KG WuM 1997, 241, Rdnr. 7 nach juris).

    Denn selbst in dem - hier nicht gegebenen - Fall, dass der Veräußerer einer Wohnung auf Wunsch des noch nicht als Eigentümer eingetragenen Erwerbers diejenige Maßnahme vornimmt, welche sodann Ursache der Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer wird, wäre allein der Veräußerer für die von ihm vorgenommene Maßnahme rechtlich verantwortlich und fände keine Rechtsnachfolge in Beseitigungsansprüche aus Handlungsstörung statt (KG WuM 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris).

  • KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96

    Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns

    Veranlaßt dagegen ein Wohnungserwerber vor seiner Eintragung den noch eingetragenen Voreigentümer zu baulichen Veränderungen an der Wohnung, liegt die Verantwortung allein bei dem Verkäufer, auch wenn dieser etwa eine vertragliche Verpflichtung dazu übernommen haben sollte (vgl. Senat NJW-RR 1991, 1421).
  • OLG Köln, 15.02.2002 - 16 Wx 232/01

    WEG : Nutzung einer Wohnung als Patentanwaltsbüro

    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, der sich der Senat anschließt, auch eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken zulässig, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr beeinträchtigt werden als durch eine der Zweckbestimmung entsprechenden Nutzung als Wohnung ( vgl. z.B. OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayObLG, NZM 99, 130; BayObLG, FGPrax 97, 220; BayObLG, NJW-RR 96, 1358; KG, NJW-RR 91, 1421 ).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03

    Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung

    Sollte allerdings die Gewerbenutzung wie von der Antragstellerin im Schriftsatz vom 12.06.2003 unbeanstandet behauptet, ein Ausmaß angenommen haben, das nicht ohne Weiteres mehr von einem Wohncharakter des Hauses ausgegangen werden könnte (vgl. etwa auch die Fallgestaltung des Kammergerichts NJW-RR 1991, 1421), könnte sich die Verweigerung der Zustimmung auch aus jenem Grunde als rechtsmissbräuchlich erweisen.
  • KG, 28.02.2000 - 24 W 8820/98

    Gemeinschaftseigentum bei Dachgeschoßausbau)

    Hat der Rechtsvorgänger eines Wohnungseigentümers Gemeinschaftseigentum umgebaut, sind aus dem Gesichtspunkt der Zustandsstörung alle Wohnungseigentümer gleichermaßen betroffen und für die Instandsetzung verantwortlich (Senat, OLGZ 1992, 55 = NJW-RR 1991, 1421 = WM 1991, 516 = WE 1991, 328).
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 4 W 138/03

    Anspruch auf Unterlassung zweckwidriger Nutzung von Wohnungseigentum; Nutzung des

    Es entspricht der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung zum Wohnungseigentum, dass ein solcher Rückbau nur durch den Veranlasser geschuldet wird, d. h., dass der Anspruch gegen denjenigen geltend zu machen ist, während dessen Eigentumszeit die baulichen Maßnahmen veranlasst worden sind (KG NJW-RR 1991, 1421 = WuM 1991, 516).
  • KG, 08.06.1994 - 24 W 5760/93

    Kann Eigentumswohnung als Architekturbüro genutzt werden?

    Häufig enthalten Teilungserklärungen jedoch auch einen Vorbehalt dahin, daß eine gewerbliche oder freiberufliche Nutzung mit Zustimmung des Verwalters zulässig sein soll (so der Fall im Senatsbeschluß vom 10. Juli 1991 - 24 W 6574/90 - NJW-RR 1991, 1421 betreffend eine Zahnarztpraxis und Beschluß vom 22. Oktober 1992 - 24 W 7471/92 - WE 1994, 55 = MDR 1994, 58 betreffend die Tätigkeit als Versicherungsvertreter und als Wahrsager).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2008 - 3 Wx 3/08

    Keine Pflicht zur Beseitigung verbliebener Wände und Decken eines zum

    Habe indes der Sonderrechtsvorgänger eine unzulässige bauliche Veränderung im Sinne von § 22 WEG durchgeführt, so sei der Sonderrechtsnachfolger zwar nicht selbst gemäß § 1004 BGB zur Beseitigung, jedoch zur Duldung der Beseitigung durch die Gemeinschaft verpflichtet [vgl. KG, NJW-RR 1991, 1421; Merle, in: Wohnungseigentumsgesetz, 9. Aufl. 2003, § 22 Rn. 266; Bub, in: Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung 2005, § 22 WEG Rn. 235, jeweils mit weiteren Nachweisen].
  • OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 234/03

    Wohnungseigentum: mangelhafte Ausfugung einer Klinkerfassade im Sockelbereich

    Anders als das Landgericht meint, können die Antragsgegner auch nicht als eventuelle Rechtsnachfolger des Zeugen Z1 im Wohnungseigentum in Anspruch genommen werden; dadurch werden sie nicht zu Handlungsstörern (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 30.09.2002, 20 W 182/01; vgl. auch Kammergericht NJW-RR 1991, 1421; BayObLG NJW-RR 2002, 660; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 22 WEG Rz. 20; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 22 Rz. 266).
  • OLG Celle, 04.06.2007 - 4 W 108/07

    Untersagung der einer Teilungserklärung widersprechenden Nutzung eines

  • OLG Köln, 21.01.1998 - 16 Wx 299/97

    Beseitigung eines vom Rechtsvorgänger des Wohnungseigentümers auf

  • OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04

    Übergang eines Wiederherstellungsanspruchs auf den Sonderrechtsnachfolger;

  • BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 122/02

    Handlungsstörer bei baulichen Veränderungen am Wohnungseigentum

  • OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02

    Nutzung einer gewerblichen Sondereigentumseinheit zu Wohnzwecken

  • OLG Schleswig, 20.03.2000 - 2 W 140/99

    Haftung der Rechtsnachfolgerin eines Wohnungseigentümers; Zumutbarkeit von

  • OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03

    Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen,

  • BayObLG, 04.12.1997 - 2Z BR 123/97

    Beseitigungspflicht des Wohnungseigentümers bei ungenehmigter baulicher

  • KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95

    Wirkung eines Eigentümerbeschlusses an einen Wohnungseigentümer mit der

  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93

    Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum

  • BayObLG, 24.02.1997 - 2Z BR 89/96

    Versagung der Genehmigung zur Gewerbe- oder Berufstätigkeit in Eigentumswohnung

  • OLG Hamburg, 24.01.2006 - 2 Wx 10/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Sonderrechtsnachfolgers für bauliche

  • KG, 22.10.1993 - 24 W 7471/92

    Auslegung einer in einer Teilungserklärung vorgenommenen Nutzungsbeschränkung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht